296 ppwr eu-verpackungsverordnung
296 ppwr eu-verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist mehr als nur Bürokratie – sie verändert die Spielregeln für Handel und Logistik.

In dieser Episode sprechen Tobias und Andreas über das, was auf uns zukommt: Von verpflichtenden Mehrwegsystemen bis zur Verpackungsdokumentation im Lager.

Klingt trocken? Wird aber praktisch. Denn wer heute in Logistik oder Fulfillment arbeitet, kommt an der PPWR ab 2026 nicht vorbei – und sollte jetzt schon reagieren.

🔍 Inhaltliche Highlights & Learnings:
PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie: Ab 2026 sofort verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten – ohne nationale Spielräume.

Verpflichtende Mehrweg-, Design- und Recyclingquoten treffen Händler und Logistiker gleichermaßen.

Logistikdienstleister werden mitverantwortlich, wenn sie verpacken, umpacken oder versenden – inklusive Dokumentationspflichten.

Neue Anforderungen an Verpackungsmanagement: Füllmaterial reduzieren, Verpackungsgrößen optimieren, Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

Nicht-Handeln wird teuer: Es drohen hohe Bußgelder, Vertragsrisiken und der Verlust wichtiger Kundenbeziehungen.

📦 Fazit mit Ohrwurm-Garantie:
Verpackung wird zur strategischen Logistikdisziplin. Wer denkt, Luft im Karton sei egal, wird bald ziemlich atemlos. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um Verpackungsprozesse neu zu denken – bevor sie einem die Luft aus der Marge schneiden.

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Die neue PPWR: Was sich für Händler und Logistiker ab 2026 ändert

Ab 2026 gilt in der EU ein neues Verpackungsrecht – und zwar verbindlich, für alle Mitgliedstaaten gleichzeitig. Der Name: PPWR, kurz für Packaging and Packaging Waste Regulation. Eine Verordnung, die nicht nur Händler, sondern vor allem Logistikdienstleister operativ betrifft. In dieser Episode des Logistikpodcasts haben Tobias Lindner und Andreas Reuther das Thema aufgedröselt – verständlich, praxisnah und mit dem Blick auf das Wesentliche.

Denn: Auch wenn es sich auf den ersten Blick wie ein weiteres EU-Bürokratiemonster anhört, bringt die PPWR handfeste Anforderungen mit, die bereits heute vorbereitet werden sollten. In diesem Beitrag erfährst du, was die neue Verordnung bedeutet, worauf du dich einstellen musst – und warum sie mehr ist als nur ein weiteres PDF aus Brüssel.

Was ist die PPWR überhaupt?

Die PPWR ist keine Richtlinie, sondern eine EU-Verordnung. Das heißt: Sie gilt direkt und ohne Spielräume für nationale Umsetzungen. Anders als das bisherige Verpackungsgesetz oder die EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 setzt sie überall denselben Rahmen – und das verbindlich.

Ziel der PPWR ist es, bis 2040 eine echte Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich zu etablieren. Dafür soll nicht nur die Menge an Verpackungsabfällen reduziert werden, sondern auch deren Recyclingfähigkeit verbessert, Mehrwegsysteme gefördert und sogenanntes Greenwashing verhindert werden.

Einheitliche Regeln statt nationaler Flickenteppich

Die neue Verpackungsverordnung will Schluss machen mit uneinheitlichen Regelungen. Zentrale Maßnahmen sind:

  • Vermeidungspflichten: Verpackungen sollen auf das notwendige Maß reduziert werden.
  • Mehrwegquoten: Ein festgelegter Anteil an Verpackungen muss wiederverwendbar sein.
  • Designpflichten: Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie recycelt oder mehrfach verwendet werden können.
  • Standardisierung von Verpackungsgrößen: Besonders relevant für die Logistik, da dadurch Prozesse effizienter werden.
  • Verbot überdimensionierter Verpackungen: Händler dürfen keine übergroßen Kartons mit unnötigem Füllmaterial mehr verwenden.

Diese Maßnahmen gelten nicht nur für Händler, sondern treffen auch Logistik- und Fulfillment-Dienstleister, wenn sie in irgendeiner Form verpacken oder umverpacken.

Was bedeutet die PPWR für Händler?

Für Händler – stationär oder online – bedeutet die PPWR einen Wandel im gesamten Verpackungsprozess. Verpackungen müssen künftig recyclingfähig, wiederverwendbar oder standardisiert sein. Wer beispielsweise gemischte Materialien nutzt, läuft Gefahr, gegen die Vorgaben zu verstoßen.

Besonders relevant: Der sogenannte digitale Produktpass. Auf Verpackungen muss ein QR-Code angebracht werden, der Informationen zur Materialzusammensetzung und zur Entsorgung bereitstellt. Ziel ist volle Transparenz entlang der Lieferkette.

Auch die Einführung von Mindestquoten für Mehrwegverpackungen stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Verpackungen sollen, wo immer möglich, durch Mehrwegsysteme ersetzt werden. Einwegverpackungen sind nur noch dort erlaubt, wo keine praxistauglichen Alternativen existieren.

Was kommt auf die Logistikbranche zu?

Wer heute in der Kontraktlogistik, im E-Commerce-Fulfillment oder als 3PL-Dienstleister unterwegs ist, wird die Auswirkungen der PPWR spätestens 2026 zu spüren bekommen. Die Verordnung legt nämlich fest, dass auch Dienstleister haftbar sind, wenn sie für andere verpacken oder umverpacken.

Das bedeutet:

  • Dokumentationspflichten für verwendete Verpackungen
  • Verfolgung und Rückführung von Mehrwegverpackungen
  • Optimierung des Verpackungsmanagements im Lager (z. B. Füllmaterialien, Kartonformate, Kommissionierung)
  • Einhaltung definierter Verpackungsgrößen, idealerweise palettenkompatibel
  • Verbot beschädigter Einwegverpackungen bei Wiederverwendung (z. B. bei Retourenverpackungen)

Ein Onlinehändler darf künftig keine überdimensionierten Kartons mehr verwenden – auch nicht für kleine Produkte. Und ein Fulfillment-Anbieter muss sicherstellen, dass Mehrwegverpackungen erfasst und rückverfolgt werden. Diese Anforderungen sind nicht trivial – und viele Betriebe sind darauf (noch) nicht vorbereitet.

Warum sich Nichtstun rächt

Die PPWR ist mit klar definierten Sanktionen versehen. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder im hohen sechsstelligen Bereich, sondern auch vertragliche Konsequenzen. Händler werden künftig von ihren Logistikpartnern fordern, dass diese konform arbeiten – und dies auch vertraglich fixieren.

Wer sich als Dienstleister nicht an die Vorgaben hält, wird schlichtweg nicht mehr beauftragt. Denn auch der Händler selbst haftet, wenn sein Dienstleister gegen die PPWR verstößt. Compliance wird damit zum Geschäftsmodell – oder zum Ausschlusskriterium.

Neben dem rechtlichen Risiko gibt es auch einen operativen Hebel: Wer heute unnötig Luft verschickt, verschickt Marge. Und belastet Fahrzeuge, Straßen und Fahrer. Effizienzgewinne durch optimiertes Verpacken sind längst nicht nur ökologisch sinnvoll – sondern wirtschaftlich geboten.

Jetzt handeln, nicht warten

Wer jetzt beginnt, seine Prozesse zu überdenken, hat einen klaren Vorsprung. Die wichtigsten Schritte:

  • Analyse der eigenen Verpackungsprozesse und deren Digitalisierung
  • Aufbau von Rückführungssystemen für Mehrwegverpackungen
  • Einbindung der Lieferanten und Partner in die neue Systematik
  • Schulungen für das eigene Lager- und Kommissionierungspersonal
  • Technische Tools zur Verfolgung und Dokumentation der Verpackungen prüfen

Die Umstellung erfordert Aufwand – aber bietet auch eine Chance. Denn die Unternehmen, die jetzt in optimierte Verpackungsprozesse investieren, werden nicht nur gesetzeskonform, sondern auch prozesssicherer und attraktiver für Auftraggeber.

Weitere Folge unseres neuen Format „Kurz, knapp & prätise“ findest du hier.

https://youtu.be/zxJdA4Z9g1M

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